BGH-Urteil zur Untervermietung einer Ein-Zimmer-Wohnung

Haben Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung eines Teils ihrer Wohnung, dürfen Vermieter die Erlaubnis grundsätzlich nicht verweigern.

BGH-Urteil v.13.09.2023 – VIII ZR 109/22

Der BGH hat eine weitere strittige Frage im Mietrecht geklärt: Darf ein Mieter einen Teil seiner Wohnung bei befristeter Abwesenheit untervermieten?

Zum Sachverhalt:

Gegenständlich klagte der Mieter einer Ein-Zimmer-Wohnung gegen seine Vermieter auf Zustimmung zur Untervermietung des Objekts über einen längeren Zeitraum. Er benötigte das Mietobjekt für diesen Zeitraum nicht, da er berufsbedingt ins Ausland musste. Seine persönlichen Gegenstände ließ er in einem durch Vorhang abgetrennten Bereich von etwa einem Quadratmeter zurück. Dieser Bereich stand ihm laut Vereinbarung mit dem Untermieter zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Außerdem beließ er Mobiliar in der Wohnung und behielt einen Wohnungsschlüssel.

Zur Entscheidung:

Der BGH entschied zugunsten des Mieters. Er führte zur Begründung aus, dass der Kläger einen Anspruch gemäß § 553 Abs. 1 BGB auf Gestattung der befristeten, teilweisen Gebrauchsüberlassung an den von ihm benannten Dritten habe. Dieser erfasse auch eine Ein-Zimmer-Wohnung. Das Gesetz begrenze den „verbleibenden Anteil der Wohnung“ weder quantitativ noch qualitativ. Der Mieter habe durch das zurücklassen seiner persönlichen Gegenstände und den Einbehalt eines Wohnungsschlüssels seinen Besitz an der Wohnung nicht vollständig aufgegeben. Überdies sei die Wohnung einem dritten nur befristet übergeben worden. Insofern habe er die Wohnung nur teilweise untervermietet, was rechtskonform ist.

Instanzen:

AG Mitte – 7 C 149/21 – Urteil vom 15. Dezember 2021

LG Berlin – 67 S 7/22 – Urteil vom 7. April 2022

BGH Karlsruhe – VIII ZR 109/22 – Urteil vom 13. September 2023

 

Dr. Jens Wengeler, ihr Rechtsanwalt bei Fragen rund um das Mietrecht in Castrop-Rauxel hilft Ihnen gerne weiter.

Stichwörter: Rechtsanwalt Castrop-Rauxel, Mietrecht, Untervermietung, Ein-Zimmer-Wohnung

 

Stichwörter: Ein-Zimmer-Wohnung Mietrecht Untervermietung